Bachelor-Studienbeginn im Wintersemester 2012/13
Anträge zur Zulassung zum Eingungsfeststellungsverfahren für das Wintersemester 2012/13 sind ab sofort bis spätestens 15. Juli zu stellen.
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Masterstudiengang Medizintechnik
Das Mastercurriculum des Studienganges Medizintechnik wurde am 16.02.2011 vom Senat und am 18.02.2011 vom Universitätsrat der FAU genehmigt. Die Frist für eine Bewerbung zum Sommersemester 2012 ist der 15. Januar 2012. Folgende Fachrichtungen sind wählbar:
- Med. Bild- und Datenverarbeitung
- Medizinelektronik
- Med. Gerätetechnik, Produktions-technik und Prothetik
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Bachelor-Studienbeginn im Sommersemester 2012
In ihrer Sitzung vom 6. September 2011 hat die Studienkommission Medizintechnik einen Studienstart auch im Sommersemester 2012 (vorbehaltlich der Genehmigung in Fakultätsrat und Senat) beschlossen. Anträge zur Zulassung zum Eingungsfeststellungsverfahren sind ab sofort bis spätestens 15. Januar zu stellen. Auch ein Studiengangswechsel aus anderen Fächern ist so bereits zum kommenden Sommersemester möglich.
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Bachelor-Studienbeginn im Wintersemester 2011/12
Das StMWFK hat sein Einvernehmen zum Eignungsfeststellungsverfahren für den Bachelorstudiengang Medizintechnik erteilt, die Satzung trat am 20. Mai 2011 in Kraft. Bis zum Bewerbungsschluss am 15. Juli haben sich knapp 400 Schulabgänger beworben, über die Zulassungen wird bis spätestens Ende September allein auf Grundlage der jeweiligen Eignung entschieden.
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Medizintechnik-Vorlesungen auf iTunes U
Für alle interessierten Studenten stehen nun die Medizintechnik-Vorlesungen des letzten Semesters auf iTunes U zur Verfügung. Wenngleich wenn die Inhalte ständiger Erneuerung unterliegen, sind die Aufzeichnungen auch für die kommenden Erstsemester zum Reinschnuppern, Vorbereiten und Nachbereiten geeignet.
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300 Studienanfänger WS 2010/11
Mit rund 300 Studienanfängern ist der Studiengang Medizintechnik an der FAU ins WS 2010/11 gestartet. Besonders erfreulich ist der weiterhin hohe Frauanteil von 45%.
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Aus der FAU:
No response
Wie werden Sie Student/in im Bachelorstudiengang Medizintechnik?
Der Bachelorstudiengang Medizintechnik richtet sich an Studierende mit technisch-naturwissenschaftlicher Begabung (insbesondere auch Mathematik) und soll technische Lösungskompetenz für medizinische Anwendungen vermitteln. Für eine möglichst breite Einsetzbarkeit müssen neben den intensiven mathematischen Grundlagen auch die schweren Grundlagenfächer aus Elektrotechnik und Informatik beherrscht werden. Die von Anfang an begleitend vermittelten medizinischen Grundlagen (Anatomie, Physiologie, Biochemie) engen die zeitliche Flexibilität zusätzlich ein. Der Studienplan ist aufgrund dieser Interdisziplinarität und der damit einhergehenden fachlichen Breite tatsächlich überaus anspruchsvoll. Die dennoch erforderliche fachliche Tiefe ist nur mit den entsprechenden Begabungen zu meistern. Dafür lockt im Anschluss ein äußerst spannendes und zukunftsträchtiges, zudem gerade auch für Studentinnen äußerst attraktives Berufsbild.
Achtung: Die Antragsfrist für das Wintersemester 2012/13 läuft bis zum 15. Juli 2012!
Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsantrag
Der Studiengang Medizintechnik erfordert daher seit 2011 einen Antrag auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren bis zum 15. Januar (für SS) bzw. 15. Juli (für WS), auch für Bildungs-Inländer. Dabei ist folgendes durchzuführen:
- Füllen Sie den Zulassungsantrag vollständig elektronisch aus (mit Acrobat Reader 9)
- Senden Sie das Formular elektronisch ab (Schaltfläche "Formular senden" rechts oben, mit Angabe von Name und Mail-Adresse)
- Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben ihn eigenhändig
- Senden Sie den Antrag zusammen mit folgenden Anlagen an das Zentralinstitut für Medizintechnik, Henkestr. 91, D-91052 Erlangen:
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in unbeglaubigter Kopie
- Tabellarischer chronologischer Lebenslauf mit eigenhändiger Unterschrift
- Ggf. eine Übersicht über bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen an Hochschulen mit der Bestätigung, ob die jeweiligen Studiengänge endgültig nicht bestanden wurden oder noch ein Prüfungsanspruch besteht
- Überprüfen Sie ab Ende Juli das angegebene elektronische Postfach auf unsere Benachrichtigung
Für Internationale Studierende ist ein gesonderter Antrag gemäß http://www.uni-erlangen.de/studium/zulassung/formulare/forms erforderlich. Dazu muss eine (ggf. fachgebundene) Hochschulzugangsberechtigung erworben worden sein (Abitur, FOS/BOS 13 Technik, Studienkolleg T-Kurs, etc.). Seit 2009 ist über einen ebenfalls gesonderten Antrag der Zugang auch für Meister und Meisterinnen sowie für qualifizierte Berufstätige möglich.
Sollte die eigenhändige Unterschrift aufgrund Auslandsaufenthalt etc. nicht möglich sein, bitten wir um telefonische Rücksprache (Dr.-Ing. Kurt Höller, +49 9131 85-26861).
Eignungsfeststellungsverfahren
- Alle fristgemäß eingegangenen Anträge nehmen am zweistufigen Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) teil. In der ersten Stufe wird (ggf. nach Umrechnungen bei ausländischen Bewerbern) eine Note gebildet mit der Gewichtung 50% HZB und jeweils 25% der mittleren Oberstufennoten (arithmetisches Mittel aller erbrachten Halbjahresnoten der letzten beiden Schuljahre im jeweiligen Fach als Schulnote mit 1,0 als bestem und 6,0 als schlechtestem Ergebnis) in Mathematik sowie den Alternativfächern Physik oder Chemie. Bei einer gewichteten Gesamtnote nicht schlechter als 2,25 gilt der Bewerber als geeignet (soweit keines der Alternativfächer einen Schnitt schlechter als 3,0 hat). Bei einer gewichteten Gesamtnote schlechter als 3,0 wird er endgültig als nicht geeignet eingestuft. Das Verfahren ist in beiden Fällen abgeschlossen.
- Bei einer gewichteten Gesamtnote Note nicht schlechter als 3,0 bzw. Nichtanwendbarkeit der zuvor genannten Kriterien (wenn beispielsweise weder Physik noch Chemie in der Oberstufe belegt wurden oder eine Umrechnung nicht möglich ist) besteht in einer zweiten Stufe die Möglichkeit zur Notenverbesserung durch ein mündliches Auswahlgespräch (je nach Anzahl der Bewerber Ende Januar bis Anfang März). Wird mit 50% HZB und 50% Note Auswahlgespräch ein Ergebnis nicht schlechter als 2,5 erreicht, gilt der Bewerber in der zweiten Stufe als geeignet. Alle anderen Bewerber gelten als endgültig nicht geeignet. Das Verfahren ist vollständig abgeschlossen.
Genaueres regelt die alleinig rechtsverbindliche Satzung zum MT-Eignungsfeststellungsverfahren. Die Umrechnung von Kollegstufenpunkten zur Schulnote erfolgt entsprechend dieser Satzung über Note=(110-6*Punkte)/20.
Einschreibung
Nach erfolgreicher Eignungsfeststellung besteht die Immatrikulation für das WS 2012/13 aus zwei Schritten:
- Online über www.campus.uni-erlangen.de für den Studiengang anmelden und überweisen des Semesterbeitrags eine Woche vor der persönlichen Einschreibung
- Persönliche Einschreibung in der Studentenkanzlei bis spätestens Anfang Oktober 2012
(http://www.uni-erlangen.de/studium/zulassung/einschreibung).
Dazu bringen Sie den Kontrollausdruck der im ersten Schritt eingegebenen Daten mit sowie die vollständigen Unterlagen (siehe Hinweisblatt für das SS12) und kommen persönlich in die Studentenkanzlei nach Erlangen, Schloßplatz 3/Halbmondstrasse 6, Zimmer 0.034.
Weitere Informationen
Weitere Infos erhalten Sie bei folgenden Stellen:
- Informations- und Beratungszentrum für Studiengestaltung (IBZ):
Halbmondstraße 6, 91052 Erlangen
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.00-18.00 Uhr
Zimmer 0.021, Tel.: 85-23333 oder 85-24444
- Abteilung für Studentische Angelegenheiten:
Halbmondstraße 6, 91052 Erlangen
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.00-18.00 Uhr
Studentenkanzlei: Zi. 0.034, Tel.: 09131/85-24077, -24078
Zulassungsstelle: Zi. 0.033, Tel.: 09131/85-24076, -24079
Stipendienstelle: Zi. 0.032, Tel.: 09131/85-24075
