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Zulassung Master


Master-Studienbeginn im Wintersemester 2012/13

Anträge zur Zulassung zum Masterstudiengang Medizintechnik für das Wintersemester 2012/13 sind ab sofort bis spätestens 15. Juli über das zentrale Bewerbungsorgan der FAU zu stellen.

 

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Bachelor-Studienbeginn im Wintersemester 2012/13

Anträge zur Zulassung zum Eingungsfeststellungsverfahren des Bachelorstudiengangs Medizintechnik für das Wintersemester 2012/13 sind ab sofort bis spätestens 15. Juli zu stellen.

 

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Masterstudiengang Medizintechnik

Das Mastercurriculum des Studienganges Medizintechnik wurde am 16.02.2011 vom Senat und am 18.02.2011 vom Universitätsrat der FAU genehmigt. Die Frist für eine Bewerbung zum Sommersemester 2012 ist der 15. Januar 2012. Folgende Fachrichtungen sind wählbar:
Med. Bild- und Datenverarbeitung
Medizinelektronik
Med. Gerätetechnik, Produktions-technik und Prothetik

 

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Bachelor-Studienbeginn im Sommersemester 2012
In ihrer Sitzung vom 6. September 2011 hat die Studienkommission Medizintechnik einen Studienstart auch im Sommersemester 2012 (vorbehaltlich der Genehmigung in Fakultätsrat und Senat) beschlossen. Anträge zur Zulassung zum Eingungsfeststellungsverfahren sind ab sofort bis spätestens 15. Januar zu stellen. Auch ein Studiengangswechsel aus anderen Fächern ist so bereits zum kommenden Sommersemester möglich.

 

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Bachelor-Studienbeginn im Wintersemester 2011/12
Das StMWFK hat sein Einvernehmen zum Eignungsfeststellungsverfahren für den Bachelorstudiengang Medizintechnik erteilt, die Satzung trat am 20. Mai 2011 in Kraft. Bis zum Bewerbungsschluss am 15. Juli haben sich knapp 400 Schulabgänger beworben, über die Zulassungen wird bis spätestens Ende September allein auf Grundlage der jeweiligen Eignung entschieden.

 

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Medizintechnik-Vorlesungen auf iTunes U
Für alle interessierten Studenten stehen nun die Medizintechnik-Vorlesungen des letzten Semesters auf iTunes U zur Verfügung. Wenngleich wenn die Inhalte ständiger Erneuerung unterliegen, sind die Aufzeichnungen auch für die kommenden Erstsemester zum Reinschnuppern, Vorbereiten und Nachbereiten geeignet.

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300 Studienanfänger WS 2010/11
Mit rund 300 Studienanfängern ist der Studiengang Medizintechnik an der FAU ins WS 2010/11 gestartet. Besonders erfreulich ist der weiterhin hohe Frauanteil von 45%.

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Wie werden Sie Student/in im Masterstudiengang Medizintechnik?

Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung

Die Bewerbung für den Studiengang Medizintechnik ist bereits möglich und muss bis spätestens 15. Januar (SS) bzw. 15. Juli (WS) über das zentrale Bewerbungsportal der FAU erfolgen.

 

Qualifikationsfeststellungsverfahren

Bislang sind § 29 ABMPO/TechFak und § 42 FPOMT in folgender Fassung vorgesehen (Änderungen bis zur Eröffnung des Bewerbungsverfahrens möglich):

 

§ 29 ABMPO/TechFak (Allgemeine Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)
Qualifikation zum Masterstudium

(1) Die Qualifikation zum Masterstudium wird nachgewiesen durch:

1. einen ersten berufsqualifizierenden in Bezug auf den jeweiligen Masterstudiengang fachspezifischen oder fachverwandten Abschluss einer Hochschule bzw. einen sonstigen gleichwertigen Abschluss; die jeweiligen Fachprüfungsordnungen der Masterstudiengänge regeln die fachspezifischen oder fachverwandten Abschlüsse nach Halbsatz 1,

2. den Nachweis angemessener Englischkenntnisse, sofern die Fachprüfungsordnung dies vorsieht,

3. das Bestehen des Qualifikationsfeststellungsverfahrens gemäß der Anlage 1.

(2) 1Die Abschlüsse nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 müssen der fachspezifischen Bachelorprüfung nach dieser Prüfungsordnung einschließlich der jeweiligen Fachprüfungsordnung gleichwertig sein. 2Ist die Gleichwertigkeit nicht voll gegeben, kann die Zugangskommission den Zugang unter der Bedingung aussprechen, dass zusätzliche von der Zugangskommission festzulegende Leistungen im Umfang von bis zu maximal 20 ECTS-Punkte spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Masterstudiums nachzuweisen sind. 3Für die Feststellung der Gleichwertigkeit von in- und ausländischen Abschlüssen gelten die Art. 61 Abs. 4 Satz 2 und Art. 63 BayHSchG.

(3) 1Abweichend von Abs. 1 Nr. 1 kann Studierenden, die in einem Bachelorstudiengang immatrikuliert sind, auf begründeten Antrag in Ausnahmefällen der Zugang zum Masterstudium gewährt werden, wenn sie mindestens 140 ECTS-Punkte erreicht haben. 2Der Nachweis über den bestandenen Bachelorabschluss ist spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums nachzureichen, die förmliche Aufnahme des Masterstudiums setzt den Abschluss des Bachelorstudiums voraus. 3Der Zugang zum Masterstudium wird unter Vorbehalt gewährt.

(4) Abweichend von Abs. 1 bis 3 ist das Qualitätsfeststellungsverfahren der Elitestudiengänge in den jeweiligen Fachprüfungsordnungen der Elitestudiengänge geregelt.

 

§ 42 FPOMT-BScMSc (Fachprüfungsordnung Medizintechnik)
Qualifikation
zum Masterstudium, Nachweise und Zugangsvoraussetzungen

(1) 1Fachspezifischer Abschluss im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 ABMPO/TechFak ist der Abschluss eines dieser Prüfungsordnung gleichwertigen Abschlusses im Fach Medizintechnik. 2Bewerberinnen und Bewerber mit einem fachverwandten Abschluss bzw. eines nicht voll gleichwertigen Abschlusses können nur auf Grundlage einer bestandenen mündlichen Zugangsprüfung nach Abs. 3 in das Masterstudium aufgenommen werden.

(2) Die Qualifikation zum Masterstudium Medizintechnik der Technischen Fakultät an der Universität Erlangen-Nürnberg (FPOMT-BScMSc) wird i. S. der Anlage Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 ABMPO/TechFak festgestellt, wenn mindestens vier der Module B5 oder B6 des Bachelorstudiengangs mit dem Mittelwert der Modulnoten 3,0 oder besser abgelegt sind.

(3) In der mündlichen Zugangsprüfung gemäß Anlage Abs. 5 Satz 3 ff. ABMPO/ TechFak werden die Bewerberinnen/Bewerber auf Basis folgender gleichrangiger Kriterien beurteilt:

  • sichere Kenntnisse in den fachspezifischen Grundlagen,
  • gute Kenntnisse im Bereich einer fachlichen Spezialisierung in Medizinelektronik, medizinischer Bild- und Datenverarbeitung oder Geräte- und Produktionstechnik und Prothetik entsprechend einer wählbaren Studienrichtung des Masterstudiengangs,
  • Motivation zum Masterstudium, insbesondere durch Beschreibung eines einschlägigen fachbezogenen Projektes, Kenntnis der einschlägigen Literatur oder Begründung des Interesses für eine bestimmte Fachrichtung des Masterprogrammes,
  • positive Prognose aufgrund steigender Leistungen im bisherigen Studienverlauf.

 

Einschreibung

Nach erfolgreicher Feststellung Ihrer Qualifikation für den Masterstudiengang Medizintechnik besteht die Immatrikulation für das SS 2012 aus zwei Schritten:

  1. Mit dem Zulassungsbescheid wird zugleich aus Ihren bereits bekannten Daten ein Einschreibeantrag generiert. Er enthält auch alle wichtigen Infos zur Überweisung der Studienbeiträge und Semestergebühren. Besorgen Sie bitte frühzeitig alle notwendigen weiteren Unterlagen (siehe Hinweisblatt).
  2. Persönliche Einschreibung in der Studentenkanzlei bis spätestens 05.04.2011
    (http://www.uni-erlangen.de/studium/zulassung/einschreibung).
    Dazu kommen Sie persönlich mit Zulassungsbescheid und Einschreibeantrag sowie den vollständigen weiteren Unterlagen (siehe oben) in die Studentenkanzlei nach Erlangen, Schloßplatz 3 / Halbmondstrasse 6, Zimmer 0.034.

 

Weitere Informationen

Weitere Infos erhalten Sie bei folgenden Stellen:

  • Abteilung für Studentische Angelegenheiten:
    Halbmondstraße 6, 91052 Erlangen
    Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.00-18.00 Uhr
    Studentenkanzlei: Zi. 0.034, Tel.: 09131/85-24077, -24078
    Zulassungsstelle: Zi. 0.033, Tel.: 09131/85-24076, -24079
    Stipendienstelle: Zi. 0.032, Tel.: 09131/85-24075