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Prüfungen

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu kommenden Prüfungsphasen:

Prüfungszeiträume und -termine der technischen Fakultät

Auf der nachfolgenden Webseite sind die voraussichtlichen Prüfungstermine des aktuellen Semesters aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass sich Daten kurzfristig ändern können. Entscheidend sind die Informationen, die Sie in mein campus im Rahmen der Prüfungsanmeldung einsehen können. Die Uhrzeiten und Räume der Prüfungen werden zur optimalen Nutzung der Raumkapazitäten relativ kurzfristig über mein campus bekannt gegeben.

Webseite des Prüfungsamts

Hinweise zum Rücktritt von Prüfungen

  1. Erstversuche können verschoben werden (Rücktritt/Abmeldung bis spätestens drei Werktage, d.h. Montag bis Freitag ohne Feiertage, vor dem Prüfungstermin). Den Rücktritt führen Sie über das Portal „mein campus“ durch. Mit dem Rücktritt erlischt die Anmeldung, und Sie müssen sich im neuen Semester erneut zur Prüfung anmelden (vgl. §10 Allgemeine Prüfungsordnung – ABMPO). Von Wiederholungsprüfungen können Sie nur mit triftigen Gründen zurücktreten, näheres s. unter 2. Bitte beachten Sie auch die Fristen zur Ablegung der GOP-Prüfungen!
  2. Darüber hinaus können Sie vor jeder Prüfung (auch nach Verstreichen der 3-Tages-Frist) mit triftigen Gründen zurücktreten. Darunter fällt zum einen eine Erkrankung, die Sie mittels eines Attests und des dazugehörigen Formblatts („Krankmeldung“) beim Prüfungsamt nachweisen (vgl. §10 ABMPO).
    Zum anderen ist ein Rücktritt vor der Prüfung auch noch in begründeten Ausnahmefällen möglich: Sollten Sie am Tag des Prüfungstermins aus nicht selbst zu vertretenen Gründen (z.B. Stau, Unfall oder Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel) verhindert oder nicht prüfungsfähig sein, müssen Sie dies umgehend und zeitnah dem Prüfungsamt mitteilen, sonst wird der Prüfungsversuch mit nicht ausreichend bewertet (vgl. §10 ABMPO). Die Gründe sind dem Prüfungsamt glaubhaft (in Form von Belegen, etc.) mitzuteilen.
  3. Sollten Sie während einer Prüfung erkranken, können Sie den Prüfungsversuch vorzeitig abbrechen. In diesem Fall müssen Sie unverzüglich einen Vertrauensarzt der FAU aufsuchen (vgl. §10 ABMPO). Ein Merkblatt und eine Liste der Vertrauensärzte der FAU finden Sie hier.
    WICHTIG: Beenden Sie die Prüfung regulär, bestätigen Sie dadurch, dass Sie gesund und prüfungstauglich waren – ein rückwirkender Härtefallantrag (auch durch Atteste etc.) ist grundsätzlich nicht möglich.

Nachteilsausgleich bei chronischer Erkrankung und Behinderung

Studierende mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung können einen Nachteilsausgleich für Prüfungen beantragen (z.B. längere Bearbeitungszeit, Zulassung von Hilfsmitteln). Dies trifft für alle körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen zu, die mindestens 6 Monate andauern, sowie für Erkrankungen, die über ein Jahr hinweg mindestens eine ärztliche Behandlung pro Quartal erfordern. Für einen Nachteilsausgleich ist kein Schwerbehindertenausweis erforderlich. Weiterhin erscheint der Nachteilsausgleich auch nicht in den Zeugnisdokumenten. Wenn ein Antrag auf Nachteilsausgleich für Sie in Frage kommt, finden Sie hier weitere Hinweise.

Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)

Hinweise zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) finden Sie auf der
Webseite zum Bachelorstudium auf der Unterseite zu der für Sie relevanten Fachprüfungsordnung (FPO).

 

 

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