• Navigation überspringen
  • Zur Navigation
  • Zum Seitenende
Organisationsmenü öffnen Organisationsmenü schließen
Friedrich-Alexander-Universität Studiengang Medizintechnik
  • FAUZur zentralen FAU Website
Suche öffnen
  • English
    Friedrich-Alexander-Universität Studiengang Medizintechnik
    Menu Menu schließen
    • Studieninteressierte
      • Medizintechnik in Deutschlands Medical Valley
      • Bachelorstudium
      • Zugang Bachelorstudium
      • Praktikum/berufspraktische Tätigkeit im Bachelorstudium
      • Masterstudium
      • Zugang Masterstudium
      • Häufig gestellte Fragen
      Start Studieninteressierte
    • Studierende
      • Welche Fachprüfungsordnung (FPO) gilt für mich?
      • Bachelorstudium
      • Masterstudium
      • Abschlussarbeiten
      • Anerkennung von Leistungen
      • Auslandsstudium
      • Häufig gestellte Fragen
      • Archiv (alte Modulhandbücher und Kataloge)
      Start Studierende
    • Infocenter
      • Studienfachberatung
      • Infocenter der technischen Fakultät
      • FSI Medizintechnik
      • Personen und Departments
      • Nützliche Links
      • Aktuelle Angebote (Jobs & Abschlussarbeiten)
      Start Infocenter
    1. Startseite
    2. Studieninteressierte
    3. Zugang Masterstudium
    4. Qualifikationsfeststellung

    Qualifikationsfeststellung

    Bereichsnavigation: Studieninteressierte
    • Medizintechnik in Deutschlands Medical Valley
    • Bachelorstudium
    • Zugang Bachelorstudium
    • Praktikum/berufspraktische Tätigkeit im Bachelorstudium
    • Masterstudium
    • Zugang Masterstudium
      • Selbsttest
      • Bewerbung
      • Qualifikationsfeststellung
      • Einschreibung/Studienbeginn
    • Häufig gestellte Fragen

    Qualifikationsfeststellung

    Das Qualifikationsfeststellungsverfahren (QFV) ist in der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg im § 29 und in Anlage 1 sowie in der Fachprüfungsordnung Medizintechnik im § 42 geregelt. Diese Ordnungen mit den bindenden Informationen finden Sie hier.

    Hier stellen wir das Verfahren in verkürzter Form für Sie dar:

    Erste Phase:

    In der ersten Stufe wird Ihre Bewerbung anhand der Unterlagen geprüft:

    • Ist der Bachelorabschluss ähnlich genug zu unserem Bachelor Medizintechnik oder wesentlich unterschiedlich? Die Prüfung der Ähnlichkeit erfolgt für alle angebotenen Studienrichtungen unseres Medizintechnik-Masters nach denselben Kriterien. Bewerber*innen mit wesentlich unterschiedlichen Abschlüssen werden abgelehnt.
    • Bewertung der Noten: Ist die Gesamtnote 2,5 oder besser? Oder sind mindestens vier der Module B5 oder B6 des Bachelorstudiengangs mit dem Mittelwert der Modulnoten 3,0 oder besser abgelegt? (Das zweite Kriterium ist i.d.R. nur auf Medizintechnik-Bachelor-Studierende/Absolvent*innen der FAU anwendbar.) Sind die Notenanforderungen nicht erfüllt, erfolgt eine Ablehnung.
    • Sind die erforderlichen Deutschkenntnisse vorhanden? Dieses Kriterium wird nur auf unsere deutschsprachigen Studienrichtungen angewandt, für unsere englischsprachigen Studienrichtungen sind entsprechende Englischkenntnisse nachzuweisen (s. hier). Sind alle fachlichen und notenspezifischen Anforderungen erfüllt, und fortgeschrittene, aber noch nicht ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden (Niveaustufe B2), werden Sie in die zweite Phase zugelassen (s.u.), müssen aber nach deren Bestehen zusätzlich noch die DSH-Prüfung an der FAU erfolgreich ablegen.

    Zweite Phase:

    In der zweiten Stufe werden die nach den oben genannten Kriterien geeigneten Bewerber*innen zu einer digitalen Zugangsprüfung eingeladen. Die Prüfung dauert 60 Min. und findet über unsere Prüfungsplattform StudOn Exam statt. Folgende Inhalte werden geprüft:

    • Kenntnisse in den fachspezifischen Grundlagen (Mathematik, Algorithmik, Datenverarbeitung): 25%
    • Kenntnisse im Bereich einer fachlichen Spezialisierung: „Medizinelektronik“, „Medizinische Bild- und Datenverarbeitung“, „Medizinische Gerätetechnik, Produktionstechnik und Prothetik“ bzw. „Medizinrobotik“ entsprechend einer wählbaren Studienrichtung des Masterstudiengangs: 75%

    Das Ergebnis der digitalen Zugangsprüfung lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

    Wenn Sie sich für die Teilnahme an unserem digitalen Zugangstest qualifiziert haben, werden Sie mit mind. 7 Tagen Vorlaufzeit von uns darüber informiert. Nur Bewerber*innen, die von unserer Zulassungskommission eine Einladung dafür erhalten, können am digitalen Zugangstest teilnehmen. Eine ausführliche Anleitung zum digitalen Test finden Sie hier:

    • Registrierung für die digitale Testplattform
    • Durchführung des Tests
    • Häufig gestellte Fragen

    Bitte beachten Sie, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, die oben bereitgestellten Informationen sorgfältig zu lesen und sich mit unserer Testplattform StudOn vertraut zu machen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, mit der digitalen Testumgebung umzugehen, ist das Testergebnis „nicht bestanden“.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Probeprüfungen, Fragenkataloge o.ä. zur Verfügung stellen. Der Inhalt der Prüfung basiert auf dem Curriculum unseres Bachelorstudiengangs. Wenn Sie eine solide ingenieurwissenschaftliche Ausbildung besitzen, sind Sie in der Lage, den Test ohne spezielle Vorbereitung zu bestehen. Ein Nichtbestehen deutet darauf hin, dass unser Studiengang nicht die richtige Wahl für Sie ist.

    Testergebnisse
    Das Ergebnis des digitalen Zulassungstests lautet entweder „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Wir werden Sie nicht über die Testergebnisse informieren, sondern die bestandenen Bewerber erhalten direkt das Zulassungsangebot, während die nicht bestandenen Bewerber ein Ablehnungsschreiben erhalten.

    Wichtige Anweisungen zum Test

    Bitte legen Sie den Test nicht zweimal ab!
    Wenn Sie den Test abgeschlossen und abgeschickt haben, wird er auf unserem Server gespeichert. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Bestätigung über die Übermittlung des Tests erhalten. Wir bitten Sie höflichst, den Test nicht allein aus diesem Grund zu wiederholen.

    Was tun bei Problemen?

    Sollten Sie während des Tests auf technische Probleme stoßen, kontaktieren Sie uns bitte unverzüglich via zimt-qfv@fau.de. Bitte beachten Sie, dass wir Sie im Falle einer instabilen Internetverbindung nicht unterstützen können.

     

    Zulassung ohne Bachelorzeugnis

    Liegt das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, wird die Zulassung mit der Auflage „Bachelorzeugnis“ ausgesprochen.

    Für EU-Bürger*innen bedeutet das, dass das Bachelorzeugnis innerhalb eines Jahres nach Studienbeginn bei unserer Studierendenverwaltung vorgelegt werden muss, damit das Masterstudium fortgesetzt werden kann. Bitte beachten Sie, dass es für diese Frist keine Verlängerung gibt.

    Für Nicht-EU-Bürger*innen bedeutet das, dass das Bachelorzeugnis spätestens zur Einschreibung vorgelegt werden muss. Bitte beachten Sie, dass es für diese Frist keine Verlängerung gibt.

    Studienfachberatung Medizintechnik
    Informatikhochhaus, Raum 02.158 (2. Stock)

    Martensstraße 3
    91058 Erlangen
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Barrierefreiheit
    • Facebook
    • RSS Feed
    • Twitter
    • Xing
    Nach oben