Studierende
Herzlich willkommen auf den Seiten für Studierende des Studiengangs Medizintechnik!
Wir haben auf den folgenden Seiten die wichtigsten Informationen zum Studium für Sie zusammengestellt. Falls Sie Informationen vermissen und auch nach einem Blick in die FAQs noch Fragen offen sind, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.
Allgemeines
- Studienführer, WS 23/24 (gilt für Studierende nach FPO 2023, alte Studienführer s. Archiv)
- Wichtige Semestertermine (FAU-Seite)
- Online-Kurse der Virtuellen Hochschule Bayern (VHB) nutzen (bitte beachten Sie auch die Hinweise unten)
- Infos zum Semester- bzw. Deutschlandticket
Kolloquium Medizintechnik in Forschung und Industrie (Bachelor)
Über die Pflichtvorlesungen für Bachelor-Studierende hinaus wird im Wintersemester auch das Orientierungs-Kolloquium „Medizintechnik in Forschung und Industrie“ angeboten. Es soll Aufschluss über die Berufsanforderungen und Perspektiven von Medizintechnik-Ingenieur*innen vermitteln und einen Überblick über die regionale Medizintechnik-Industrie geben. Die Teilnahme ist freiwillig, wird aber dringend empfohlen. Wer das Kolloquium besucht und die kurze Prüfung erfolgreich ablegt, kann diese Leistung im Wert von 2,5 ECTS-Punkten im Bachelorstudium in Modulgruppe B8 (Vertiefungsmodule) einbringen. Terminübersicht und Beitritt zur Veranstaltung sind möglich über StudOn.
Prüfungszeiträume und -termine an der Technischen Fakultät
Auf der Website des Prüfungsamtes der Technischen Fakultät finden Sie den vorläufigen Prüfungsplan des aktuellen Semesters. Beachten Sie bitte, dass sich Inhalte kurzfristig ändern können. Gültig sind die Daten und Zeiten, die Sie bei Ihrer angemeldeten Prüfung im Campo-Portal sehen. Der genaue Zeitslot für den jeweiligen Prüfungstag wird oft erst kurz vor der Prüfung online gestellt, um Raumkapazitäten optimal nutzen zu können.
Auf der selben Webseite finde Sie auch Hinweise und Formulare des Prüfungsamtes (Krankmeldung, Antrag auf Anerkennung von Leistungen/Studienzeitverlängerung, Liste der Vertrauensärzte).
Informationen zu Online-Plattformen und andere Materialien
- Anleitung: Stundenplanerstellung mit Campo
- Anleitung: Prüfungsanmeldung mit Campo
- Anleitung: E-Learning-Plattform: StudOn
- UnivIS: hier können Sie den Bürostandort und die Kontaktdaten aller Universitätsmitarbeiter*innen aufrufen (Personen-Suche)
- FAU jobs: aktuelle Stellenangebote an der FAU (u.a. Hiwi-Jobs)
- Anleitung: Drucken in CIP-Pools (im Informatik-Hochhaus)
Kurse an der Virtuellen Hochschule Bayern (VHB)
In die Module „Freie Wahl Uni/B7.2“ (Bachelorstudium), „Flexibles Budget/M7“ (Masterstudium, FPO 2013) und „Freie Wahl Uni/M8“ (Masterstudium ab FPO 2018) können Sie neben dem gesamten benoteten Veranstaltungsangebot der FAU grundsätzlich auch alle benoteten Leistungen einbringen, die Sie an der Virtuellen Hochschule Bayern (www.vhb.org) mit einer Präsenzprüfung oder eine Online-Prüfung mit Identitätskontrolle erwerben können. Die Registrierung bei der VHB ist für Studierende der FAU kostenfrei. Bitte melden Sie sich mit dem Studienfach „Gesundheitstechnik“ an.
Wichtig: VHB-Kurse, die mit einem Online-Testat (ohne Prüfungsaufsicht/Identitätskontrolle) abgelegt werden, können nicht für das Medizintechnikstudium genutzt werden. Ausnahme: Der VHB-Kurs „e-Xplore Technical English“ kann in „Freie Wahl Uni“ eingebracht werden.
Wichtig für Masterstudierende ab FPO 2018: VHB-Kurse, die nicht von FAU-Dozent*innen angeboten werden, sind grundsätzlich nicht für die Einbringung in das Flexible Budget TechFak/M7 geeignet.
Generell gilt: Bitte fragen Sie im Zweifelsfall immer zuerst bei der Studienberatung nach, ob Ihr Wunschkurs an der VHB im Medizintechnikstudium eingebracht werden kann.
Präsentationen Infoveranstaltungen
- FSI Medizintechnik
- Master Welcome Day (SS23) – Aufbau des Masterstudium und Rechtliche Rahmenbedingungen
- Master Welcome Day (SS23) – die FAU und ihre Service-Stellen
- Bachelor-Begrüßung Medizintechnik (WS 22/23)
- Präsentation zur Studienrichtungswahl im Bachelor – allgemein (Studienberatung) (SS 23)
- Präsentation Studienrichtungswahl Bachelor – Medizinelektronik und med. Bild- und Datenverarbeitung (SS 23, Prof. Bernhard Kainz; AIBE)
- Präsentation Studienrichtungswahl – Medizinelektronik und med. Bild und Datenverarbeitung (SS 23, Angelika Thalmayer, EEI)
- Präsentation Studienrichtungswahl Bachelor – Gerätetechnik und Prothetik (SS 23, Dr. Julia Will, WW)
- Präsentation Studienrichtungswahl Bachelor – Gerätetechnik und Prothetik (SS 23, Patrick Schmitt, MB)
- Präsentation Studienrichtungswahl Bachelor aus Sicht der Studierenden (SS 23, Fachschaftsinitiative Medizintechnik)
- Infoabend Bachelorendphase (SS 23)
Rücktritt von Prüfungen
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- Sie können von einer Prüfung, die Sie zum ersten Mal ablegen, bis zu drei Werktage (Montag-Freitag, ohne Feiertage) vor dem Prüfungstermin zurücktreten. Sie können in diesem Zeitraum ohne eine Angabe von Gründen über das Campo-Portal zurücktreten. Ihre Registrierung für die Prüfung wird bei Rücktritt gelöscht und Sie müssen sich im darauffolgenden Semester erneut für die Prüfung registrieren, wenn Sie sie dann ablegen möchten (s. auch Abschnitt 10 ABMPO). Von Wiederholungsprüfungen können Sie nur unter Angabe eines zulässigen Grundes zurücktreten (s. auch Abschnitt 2 im Anschluss für mehr Informationen).
- Sie können auch nach Verstreichen der Rücktrittsfrist noch von jeder Prüfung zurücktreten, solange Sie einen zulässigen Grund vorweisen können. Zu den zulässigen Gründen zählt u.a. Krankheit. In diesem Fall müssen Sie sich umgehend ein ärztliches Attest für den Prüfungstag (ein Musterattest finden Sie hier, Ihr Arzt kann aber auch jedes andere Format verwenden, das die Symptome und die Diagnose angibt) besorgen. Dieses reichen Sie schnellstmöglich per E-Mail zusammen mit dem Formular („Krankmeldung für Modulprüfungen“) bei Frau Jahreis (helga.jahreis[at]fau.de) vom Prüfungsamt ein, ansonsten wird die Prüfung als ungenügend gewertet (s. auch Abschnitt 10 ABMPO). Anschließend müssen Sie auch noch die Originaldokumente per Post an Frau Jahreis senden, dafür haben Sie allerdings bis 7 Tage nach dem Prüfungstermin Zeit.
- In Ausnahmefällen können Sie auch bei der Vorlage von anderen schwerwiegenden Gründen vor dem Prüfungstermin von einer Prüfung zurücktreten. Falls Sie am Prüfungstag aus Gründen, die Sie nicht selbst zu vertreten haben (z. B. Stau, Unfall oder Ausfall der Bus-/Bahnverbindung), nicht an der Prüfung teilnehmen können, müssen Sie das umgehend Frau Jahreis (helga.jahreis[at]fau.de) vom Prüfungsamt melden. Ansonsten wird die Prüfung als ungenügend gewertet (s. auch Abschnitt 10 ABMPO). Die Gründe für den Rücktritt müssen dem Prüfungsamt glaubhaft schriftlich erklärt werden (mit Nachweisen etc.). Anschließend müssen Sie auch noch die Originaldokumente per Post an Frau Jahreis senden, dafür haben Sie allerdings bis 7 Tage nach dem Prüfungstermin Zeit.
- Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihr ärztliches Attest oder andere Nachweise vor der Prüfung oder am Tag der Prüfung per E-Mail einzureichen, genehmigt Ihnen das Prüfungsamt evtl. eine Kulanzfrist von höchstens 7 Tagen nach dem Prüfungstermin, um die fehlenden Dokumente nachzureichen. Allerdings haben Studierende keinen Anspruch auf diese Kulanzfrist. Wenn Sie nach dem Verstreichen der Selbstrücktrittsfrist (s. auch Abschnitt 1) von einer Prüfung zurücktreten, werden Sie automatisch für die gleiche Prüfung im kommenden Semester angemeldet.
- Wenn Sie eine Prüfung abbrechen wollen, nachdem die Prüfungsunterlagen schon ausgeteilt sind, sind Sie verpflichtet, umgehend eine*n Vertrauensärzt*in aufzusuchen (s. auch Abschnitt 10 ABMPO). Eine Liste der Vertrauensärzt*innen sowie weitere Informationen zum vertrauensärztlichen Attest finden Sie auch hier.
Wichtig:
Beenden Sie die Prüfung regulär, bestätigen Sie dadurch, dass Sie gesund und prüfungstauglich waren – ein rückwirkender Härtefallantrag (auch durch ein Attest etc.) ist dann nicht mehr möglich.Wenn Sie zu einer Prüfung, für die Sie sich registriert haben, nicht erscheinen und ein Attest oder einen anderen Nachweis nicht rechtzeitig beim Prüfungsamt einreichen, wird diese Prüfung als Fehlversuch gezählt. Das gilt auch, wenn Sie nur Ihren Dozenten oder Ihre Dozentin informieren (was vor allem bei kleineren Kursen höflich ist), nicht aber das Prüfungsamt (was Sie unbedingt tun müssen).
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