Können Master-Module innerhalb des Modulkatalogs ausgetauscht werden?
Ja, aber nur einige von ihnen – gemäß den folgenden Regeln:
- Für Ihre Modulgruppe M3 können Sie ein Modul/Module im Wert von max. 5 ECTS-Punkten aus den Modulgruppen M2 und M5 der eigenen Studienrichtung oder aus M2, M3 und M5 der anderen Studienrichtungen verwenden.
- Zusätzlich zur oben genannte Regel können Sie für Ihre Modulgruppe M5 ein Modul/Module im Wert von max. 5 ECTS-Punkten aus den Modulgruppen M2 und M3 der eigenen Studienrichtung oder aus M2, M3 und M5 der anderen Studienrichtungen verwenden.
Alle anderen Module und Modulgruppen können nicht für einen Austausch genutzt werden.
Insgesamt können Sie gemäß diesen Austauschregeln also maximal 10 ECTS an fremden Leistungen in Ihre Studienrichtung einbringen, pro Modulgruppe können es aber nur maximal 5 ECTS sein. Bitte beachten Sie, dass Module nicht gesplittet werden können, d.h. ein 10 ECTS-Modul kann nicht in zwei 5 ECTS-Module geteilt und auf die Modulgruppen M3 und M5 aufgeteilt werden. Ebensowenig ist es möglich, Module, die mehr als 5 ECTS umfassen, für eine Einbringung in M3 oder M5 zu nutzen.