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Wie funktioniert das deusche Gesundheitssystem und was muss ich tun, wenn ich einen Arzt brauche?

Generell sollten Sie sich einen Hausarzt/eine Hausärztin in der Nähe Ihres Wohnorts suchen, sobald Sie in Erlangen angekommen sind. Falls Sie aus dem Ausland an die FAU kommen, ist es empfehlenswert, von Ihrem Hausarzt prüfen zu lassen, ob Sie alle notwendigen Impfungen haben, die in Deutschland als Standardimpfungen gelten. Alle diese Impfungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, das heißt, sie sind für Sie kostenlos. Sie können sich darauf verlassen, dass alle Untersuchungen oder Behandlungen, die Ihr Arzt/Ihre Ärztin vornimmt, ebenfalls kostenlos sind. Wenn Sie ein Rezept für ein Medikament bekommen, müssen Sie nur einen geringen Betrag zuzahlen (5- 10 Euro), wenn Sie das Rezept in der Apotheke einlösen.

Ihr Hausarzt ist normalerweise der erste Arzt, den Sie aufsuchen, wenn Sie krank sind. Er wird Sie untersuchen und kann Ihnen Medikamente verschreiben. Er kommt auch zu Ihnen nach Hause, wenn Sie so krank sind, dass Sie Ihr Haus nicht verlassen können. Falls nötig, überweist er Sie an einen Spezialisten/eine Spezialistin oder in ein Krankenhaus. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer gesetzlichen Versicherung (AOK, TK, Barmer usw.) in der Regel nicht ohne Überweisung Ihres Hausarztes einen Facharzt aufsuchen können. Ausgenommen hiervon sind Zahnärzt*innen, Gynäkolog*innen und Augenärzt*innen, mit denen Sie einen Termin vereinbaren können, ohne vorher Ihren Hausarzt zu konsultieren. Arztpraxen sind in der Regel montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet, oft mit einer kurzen Pause um die Mittagszeit. Mittwochs haben die meisten Praxen nur am Vormittag geöffnet.

Wenn Sie außerhalb der oben genannten Sprechzeiten dringend einen Arzt aufsuchen müssen, Ihr Zustand aber nicht lebensbedrohlich ist, können Sie sich an die Notfallpraxis Erlangen oder eine der Medizinischen Bereitschaftspraxen in Nürnberg wenden. Wenn Sie so krank sind, dass Sie das Haus nicht verlassen können, können Sie die 116 117 anrufen, um einen Arztbesuch bei Ihnen zuhause zu vereinbaren.

Alle genannten Ärzt*innen/medizinischen Einrichtungen können Ihnen eine Bescheinigung Ihrer Prüfungsunfähigkeit ausstellen, falls Sie diese für den Rücktritt von einer Prüfung benötigen.

Wenn Sie selbst oder andere sich in einer lebensbedrohlichen Situation befinden, rufen Sie immer einen Krankenwagen über die Notrufnummer 112. Die Kosten für den Krankenwagen werden von der Krankenkasse der kranken/verletzten Person übernommen. Sie müssen nicht befürchten, dass Sie den Krankenwagen selbst bezahlen müssen.

 

 

Ich habe eine Zusage erhalten und plane, nach Erlangen zu ziehen. Wie kann ich eine Unterkunft finden?

Mit der Zulassung zu unserem Programm ist kein Zimmer in einem Studentenwohnheim verbunden. Sie müssen sich selbst um eine Unterkunft bemühen, was vor allem dann eine Herausforderung sein kann, wenn Sie noch im Ausland wohnen oder Ihre finanziellen Mittel begrenzt sind. Der Erlanger Wohnungsmarkt ist extrem angespannt (nicht nur für Studierende), das heißt, das Angebot ist klein und die Preise sind hoch. Viele Studierende verbringen ihre ersten Monate in einem Airbnb oder Hotel, planen Sie daher Ihr finanzielles Budget entsprechend ein!

Unser FAU-Unterkunftsservice wird Sie bei Ihrer Suche so gut wie möglich unterstützen, aber wir können Ihnen nur das anbieten, was zu einem bestimmten Zeitpunkt auf dem Markt verfügbar ist (auch hier gilt, dass die FAU keine eigenen Wohnanlagen besitzt). Eine Zusammenstellung von Online-Ressourcen und Tipps für die Suche nach einem Wohnheim/Appartement finden Sie hier.

Ein Ratschlag: Haben Sie einen „Plan B“ für den Fall, dass Sie nach Erlangen kommen und in den ersten Monaten keine Wohnung finden. Haben Sie Freunde oder Familienangehörige in anderen Teilen Deutschlands, bei denen Sie für eine Weile unterkommen könnten? Kann Ihnen jemand Geld leihen, falls sich die Wohnung, die Sie gefunden haben, als teurer herausstellt, als Sie dachten? Haben Sie genug Ersparnisse für einen Rückflug oder ein Zugticket? Bitte bedenken Sie diese Aspekte vor Ihrer Reise!

Ich bin mit einem Studienvisum (Visum zu Studienzwecken) nach Deutschland gekommen. Was bedeutet das für mich?

Es ist wichtig, dass Sie wissen, dass Ihr Studienvisum an Ihre Einschreibung in einem bestimmten Studiengang in Deutschland gebunden ist. Das bedeutet, dass Sie nur so lange in Deutschland bleiben dürfen, wie Sie in Ihrem Studiengang eingeschrieben sind. Ihr Visum hat eine bestimmte Gültigkeitsdauer, aber unabhängig davon verliert es automatisch seine Gültigkeit, wenn Sie Ihre Immatrikulation verlieren. Wenn Sie eine Prüfung zum letzten Mal nicht bestehen, verlieren Sie Ihre Immatrikulation für das folgende Semester und somit auch Ihren Visastatus an dem Tag, an dem Sie nicht mehr immatrikuliert sind (d.h. am 1. Oktober oder 1. April des folgenden Semesters). Wenn Sie kein gültiges Visum mehr haben, werden Sie „illegal“, das heißt, Sie müssen Deutschland und den Schengen-Raum verlassen und in Ihr Heimatland zurückkehren.

Daher ist es von größter Bedeutung, dass Sie Ihren Studentenstatus zu jeder Zeit beibehalten.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich für einen Wechsel in einen anderen Masterstudiengang an der FAU innerhalb der offiziellen Bewerbungsfrist formell über das Campo-Portal bewerben müssen und eine Zulassung zu diesem Studiengang erhalten müssen. Sie MÜSSEN sich also in dem Semester, in dem Sie Ihren letzten Prüfungsversuch haben, für andere geeignete englischsprachige Studiengänge an der FAU bewerben. Neben den Studiengängen an der FAU MÜSSEN Sie sich auch für Studiengänge an anderen deutschen Universitäten bewerben, um Ihre Chancen zu erhöhen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Bewerbungsfristen! Öffentliche Hochschulen haben meist frühere Fristen. Private Hochschulen (z.B. in Fürth) bieten Ihnen zwar die Möglichkeit, sich bis kurz vor Beginn des neuen Semesters zu bewerben, verlangen aber hohe Studiengebühren. Wenn Sie eine Zulassung für den alternativen Studiengang erhalten, haben Sie einen Ersatzplan für das folgende Semester, falls Sie Ihr Studium im Studiengang Medizintechnik nicht fortsetzen können.

Sie müssen die Einwanderungsbehörde informieren, wenn Sie Ihren Studiengang wechseln. Bitte beachten Sie aber, dass die Ausländerbehörde einen Studiengangswechsel in der Regel nur einmal zulässt.

Bitte nehmen Sie diese Angelegenheit sehr ernst, da Sie sonst ernsthafte Probleme mit der Ausländerbehörde bekommen können.

Ich muss mein offizielles Bachelor-Zeugnis für die Zulassung zum Master-Studiengang innerhalb eines Jahres einreichen, werde diese Frist aber nicht einhalten können. Was soll ich tun?

Das ist eine ernste Angelegenheit! Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Vorlage des Original-Bachelorzeugnisses (1 Jahr nach Beginn des Masterstudiums) unter keinen Umständen verlängert werden kann. Diese Frist wird der Universität durch das bayerische Gesetz auferlegt, d.h. niemand an der FAU kann sie ändern, anpassen oder außer Kraft setzen.

Wenn Sie befürchten, dass Sie Ihr ursprüngliches Abschlusszeugnis nicht rechtzeitig einreichen können, sollten Sie sich unbedingt für mehrere andere Masterstudiengänge an der FAU sowie für Masterstudiengänge an anderen deutschen Hochschulen bewerben, damit Sie einen Ausweichplan haben. Ihr Studienvisum ist an Ihren Studentenstatus gebunden. Wenn Sie also Ihren Immatrikulationsstatus in unserem Studiengang Medizintechnik aufgrund Ihres fehlenden Zeugnisses verlieren, verlieren Sie auch Ihr Visum und werden „illegal“. Das bedeutet, dass Sie Deutschland und den Schengen-Raum sofort verlassen müssen.

Eine Übersicht über alle englischsprachigen Studiengänge an der FAU finden Sie hier. Diese Datenbank enthält alle Studiengänge aller deutschen Universitäten.

Bitte beachten Sie unbedingt die Bewerbungsfristen! Sie können sich nicht in letzter Minute für einen anderen Studiengang bewerben. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie bereits zu Beginn des zweiten Semesters mit der Recherche nach geeigneten Alternativen beginnen, auch wenn Sie noch Hoffnung haben, dass Sie Ihr Abschlusszeugnis rechtzeitig erhalten. Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Wie kann ich von bereits angemeldeten Prüfungen zurücktreten?

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen nicht für Prüfungen in Auflagenfächern gelten!

  • Von einer Prüfung, die Sie zum ersten Mal ablegen, können Sie bis zu drei Arbeitstage (Montag-Freitag, außer an Feiertagen) vor dem Prüfungstermin zurücktreten. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie ohne Angabe von Gründen über das Campo-Portal von Prüfungen zurücktreten. Mit dem Rücktritt wird Ihre Anmeldung zur Prüfung storniert und Sie müssen sich im folgenden Semester erneut zur Prüfung anmelden, wenn Sie diese dann ablegen wollen (siehe § 10 ABMPO). Von Wiederholungsprüfungen können Sie nur zurücktreten, wenn Sie triftige Gründe haben, siehe Abschnitt 2.
  • Sie können vor jeder Prüfung nach Ablauf der Frist von drei Werktagen zurücktreten, wenn Sie einen triftigen Grund haben. Zu diesen Gründen gehören Krankheiten, die durch ein ärztliches Attest für den/die Prüfungstag(e) bestätigt werden müssen. Das ärztliche Attest muss eine Beschreibung Ihrer Symptome und eine Diagnose enthalten (genaue Anforderungen für das Attest finden Sie hier, aber jedes ärztliche Attest mit Symptomen und Diagnose ist ausreichend). Ein Scan des ärztlichen Attestes und dieses Formular („Krankmeldung“) müssen umgehend per E-Mail an unser Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de) geschickt werden. Danach muss innerhalb von 7 Tagen auch das Originalzeugnis (per Post oder persönlich) nachgereicht werden. Wenn Sie diese Frist versäumen, wird die Prüfung mit „nicht ausreichend“ bewertet (siehe § 10 ABMPO).
    In begründeten Ausnahmefällen können Sie ebenfalls vor der Prüfung zurücktreten. Wenn Sie am Tag der Prüfung nicht zur Prüfung erscheinen können oder aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (z.B. Stau, Unfall oder Ausfall von Verbindungen im öffentlichen Nahverkehr), müssen Sie dies unverzüglich dem Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de) mitteilen, sonst wird die Prüfung mit „ungenügend“ bewertet (siehe § 10 ABMPO). Die Gründe für den Rücktritt müssen per E-Mail an das Prüfungsamt glaubhaft dargelegt werden (mit Belegen etc.).
  • Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihr ärztliches (oder anderes) Attest vor der Prüfung oder am Tag der Prüfung einzureichen, kann das Prüfungsamt Ihnen eine Kulanzfrist von spätestens 7 Tagen nach dem Prüfungstermin einräumen, um das fehlende Dokument nachzureichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Studierende keinen Anspruch auf diese Kulanzfrist haben.
  • Wenn Sie von einer Prüfung zurücktreten, nachdem die Frist für die Selbstanmeldung abgelaufen ist, werden Sie automatisch für dieselbe Prüfung im Prüfungszeitraum des folgenden Semesters angemeldet.
  • Wenn Sie während einer Prüfung erkranken, können Sie die Prüfung verlassen. In diesem Fall müssen Sie unverzüglich einen Amtsarzt der FAU aufsuchen (siehe § 10 ABMPO). Ein Informationsblatt und eine Liste der Amtsärzte der FAU finden Sie hier.
  • Wenn Sie die Prüfung ganz normal absolvieren, bestätigen Sie, dass Sie gesund sind und die Prüfung ablegen können – Sie können nicht nachträglich einen Antrag auf besondere Berücksichtigung stellen (auch nicht mit ärztlichem Attest).
  • Wenn Sie zu einer angemeldeten Prüfung nicht erscheinen und dem Prüfungsamt nicht rechtzeitig ein ärztliches (oder anderes) Attest vorlegen, wird die Prüfung als Fehlversuch gewertet. Dies gilt auch, wenn Sie nur Ihre Prüfenden informiert haben (was bei einem kleineren Kurs mit wenigen Teilnehmern höflich wäre), nicht aber das Prüfungsamt (das Sie informieren müssen).

Wie melde ich mich zu einer Prüfung an, wenn ich sie nicht auf der Campo-Plattform finde?

Zunächst einmal ist die Prüfungsanmeldung nur während des Prüfungsanmeldezeitraums möglich (in der Regel drei Wochen in der Mitte der Vorlesungszeit – Sie werden von Ihren Dozierenden und Ihrer Studienberatung informiert). Für die meisten Ihrer Prüfungen können Sie sich online über unsere Campo-Plattform anmelden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen:

  • Für Kurse, die an der VHB (Virtuelle Hochschule Bayern) von Dozierenden angeboten werden, die nicht Mitglied der FAU sind, können Sie sich nicht über die Campo-Plattform anmelden. Bitte lesen Sie die Kursinformationen auf der VHB-Website. Dort erfahren Sie, ob Sie sich online über die VHB-Website, per E-Mail bei Ihren Dozierenden oder auf eine andere Weise anmelden müssen.
  • Für die meisten Kurse außerhalb des Studiengangs Medizintechnik werden Sie sich nicht über den „Studienplaner mit Modulplan“ in Campo anmelden können. Dies gilt vor allem für Lehrveranstaltungen, die Sie innerhalb der Modulgruppen „Flexibles Budget Fakultät für Ingenieurwissenschaften“/M7 und „Freie Wahl Uni/M8“ belegen wollen. Um sich für diese Prüfungen anzumelden, müssen Sie in Campo „Anmeldung zu Wahlfächern“ wählen und die Suchfunktion nutzen. Dies funktioniert am besten, wenn Sie nach dem Prüfungstitel oder der Prüfungsnummer suchen:
  • Möglichkeit 1: Suchen Sie nach dem Titel der Prüfung, der in den meisten Fällen identisch oder sehr ähnlich mit dem Titel Ihres Moduls/Kurses ist.
  • Möglichkeit 2: Fragen Sie Ihre Dozierenden in der nächsten Vorlesung oder im StudOn-Forum nach der Prüfungsnummer. Bitte vermeiden Sie es, Ihren Dozierenden per E-Mail nach der Prüfungsnummer zu fragen, um sie nicht mit E-Mails zu überhäufen!
  • Wenn Sie Ihre Wunschklausur nicht über Option 1 oder 2 finden: Wenden Sie sich bitte an Ihre Studienberatung.
  • Es gibt einige Lehrveranstaltungen, die in den Modulkatalogen der Medizintechnik enthalten sind, aber nicht in der Campo-Prüfungsanmeldung auftauchen. Dies ist vor allem bei Seminaren und Praktika der Fall. Bitte fragen Sie Ihre Dozierenden, wie Sie sich für diese Leistungen anmelden können. Wenn Sie sich persönlich bei ihnen anmelden müssen (also nicht über das Campo-System), stellen sie Ihnen nach erfolgreichem Abschluss des Moduls einen Schein aus, auf dem Ihr Name, der Titel der Veranstaltung, die Anzahl der ECTS-Punkte und Ihre Note vermerkt sind. Bitte senden Sie diesen Schein an Frau Jahreis vom Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de), damit Ihre Studienleistungen im Campo-System registriert werden können.

Kann ich meine Auflagenfächer für meinen Masterstudiengang verwenden?

Ja, wenn Sie mit der Note, die Sie in Ihren Auflagenfächern erreicht haben, zufrieden sind, können Sie diese für Ihre Modulgruppe „Freie Wahl Uni/M8“ (gemäß Studienordnung/FPO 2018 und 2019) verwenden. Sie können sie für keine andere Gruppe verwenden, da diese anderen Gruppen aus Inhalten auf Masterniveau bestehen müssen, was die Auflagenfächer per Definition nicht sind.

Um Ihr Auflagenfach in den Bereich „Freie Wahl Uni/M8“ Ihres Campo-Kontos verschieben zu lassen, senden Sie einfach eine E-Mail an Frau Jahreis vom Prüfungsamt (helga.jahreis@fau.de) und bitten Sie sie darum, dies zu tun.

Muss ich mich für meine Kurse anmelden – und wenn ja, wie?

Für die regulären Vorlesungen an der FAU (die den größten Teil Ihres Bachelor- und Master-Studiums ausmachen) müssen Sie sich nicht anmelden. Wenn Sie sich für eine bestimmte Vorlesung interessieren, gehen Sie einfach zu der in unserem Online-Kursportal Campo angegebenen Zeit in den jeweiligen Hörsaal. Sie können den Besuch der Vorlesung jederzeit abbrechen und müssen niemanden davon in Kenntnis setzen. Da die meisten Dozierenden ihre Lehrveranstaltungen auf der StudOn-Plattform zur Verfügung stellen, müssen Sie sich irgendwann in StudOn für die jeweilige Lehrveranstaltung anmelden – dies ist aber nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Anmeldung. Im Prinzip könnten Sie dem StudOn-Kurs beitreten und die Vorlesung nicht besuchen (oder umgekehrt). Sie können sich später im Semester zur Prüfung anmelden (wann die Prüfungsanmeldung stattfindet, erfahren Sie von Ihrer Studienberatung und den Dozierenden), wobei zu beachten ist, dass der Besuch einer Vorlesung nicht bedeutet, dass Sie sich zur Prüfung anmelden müssen. Sie können sich auch zu einer Prüfung anmelden, ohne die Vorlesung besucht zu haben, aber dann sind Sie natürlich selbst dafür verantwortlich, die Inhalte zu lernen!

Ausnahme: Wenn Sie Online-Vorlesungen der VHB (Virtuelle Hochschule Bayern = E-Learning-Plattform aller bayerischen Hochschulen) besuchen wollen, müssen Sie sich über die Website der VHB für den Kurs anmelden. Wann die Kursanmeldung stattfindet, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Vorlesung auf der VHB-Website.

Seminare und Praktika (Laborkurse): Diese Kurse erfordern eine vorherige Anmeldung, da sie eine begrenzte Teilnehmerzahl haben. Bitte schauen Sie bei den Seminaren und Praktika Ihrer Wahl in Campo nach, wann die Anmeldung beginnt und über welchen Kanal (in der Regel über unsere StudOn-Plattform oder in seltenen Fällen per E-Mail an den zuständigen Tutor/Professor usw.) sie erfolgt. Wichtig: Die Anmeldung zu Seminaren und Praktika erfolgt in der Regel mehrere Wochen vor Beginn der eigentlichen Vorlesungszeit (im März bzw. September).

An wen muss ich mich wenden, wenn ich Credits und Noten von einer Modulgruppe in eine andere verschieben möchte?

Bitte wenden Sie sich an Frau Jahreis vom Prüfungsamt (helga.jahreis@fau.de). Ihr Studienberater kann keine Änderungen in Ihrer Modul-/Notenübersicht in Campo vornehmen. Das Verschieben von Modulen in eine bestimmte Modulgruppe ist nur möglich, wenn es den Regeln entspricht, die in Ihrem Modulkatalog erläutert sind (siehe dortige Fußnoten).

Kann ich zusätzliche Übungen oder Praktika belegen, die zusammen mit einer Vorlesung aus meinem Modulkatalog angeboten werden?

Ja. Alle Vorlesungen können durch zusätzliche Übungen und Praktika ergänzt werden, die von denselben Dozierenden zu der jeweiligen Veranstaltung angeboten werden. Auf diese Weise können Sie den ECTS-Wert der Note erhöhen, die Sie durch das Ablegen der jeweiligen Prüfung erhalten.

Das Prüfungsamt wählt bei der Ausstellung der BA- oder MA-Zertifikate automatisch die besten Leistungen aus der Modulgruppe aus. Die übrigen Leistungen werden nicht auf Ihren Notendurchschnitt angerechnet. Wenn Sie selbst entscheiden wollen, welche Fächer für Ihren Bachelor-/Masterabschluss angerechnet werden sollen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor der Ausstellung Ihres Abschlusszeugnisses an das Prüfungsamt. Die übrigen Leistungen werden nicht im Zeugnis, sondern in der Notenübersicht unter der Rubrik „Zusatzleistungen“ aufgeführt.