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Ab wann muss ich einen Antrag auf Studienzeitverlängerung stellen?

Bachelor (insgesamt)

Die Regelstudienzeit im Bachelor beträgt insgesamt 6 Fachsemester, die Studienzeit kann aber einfach durch Rückmeldung und Überweisung des Semesterbeitrags bis auf 8 Fachsemester verlängert werden. Wenn Sie ein 9. Fachsemester (oder höher) benötigen, müssen Sie beim Prüfungsamt der Technischen Fakultät einen Antrag auf Studienzeitverlängerung stellen (Formular siehe hier).

Bachelor (GOP)

Die Regelzeit für die Ablegung der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) beträgt 2 Fachsemester, die GOP-Frist kann aber einfach durch Rückmeldung und Überweisung des Semesterbeitrags auf 3 Fachsemester verlängert werden. Im Falle von schwerwiegenden Gründen (Krankheit, etc.) können Sie auch danach noch einen Antrag auf Verlängerung der GOP-Frist stellen (Formular siehe hier).

Master

Die Regelstudienzeit im Master beträgt 4 Fachsemester, die Studienzeit kann aber einfach durch Rückmeldung und Überweisung des Semesterbeitrags auf 6 Fachsemester verlängert werden. Für ein 7. Fachsemester (oder höher) müssen Sie beim Prüfungsamt der Technischen Fakultät einen Antrag auf Studienzeitverlängerung stellen (Formular siehe hier).